Rechtsprechung
BayObLG, 25.01.2005 - 2Z BR 221/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwalter als Verfahrensstandschafter
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 1; FGG § 12
Verwalter in Wohnungseigentumssachen als Verfahrensstandschafter bei Geltendmachung von Wohngeldansprüchen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalter zulässiger Verfahrensstandschafter i.R.v. § 43 WEG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tätigkeit als Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer
Verfahrensgang
- AG Günzburg - UR II 71/03
- LG Memmingen, 03.11.2004 - 4 T 1068/04
- BayObLG, 25.01.2005 - 2Z BR 221/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77
Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 2Z BR 221/04
Das notwendige eigene schutzwürdige Interesse ergibt sich aus der Pflicht des Verwalters, seine Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (BGHZ 73, 302/307). - BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …
Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 2Z BR 221/04
Die spätere Niederlegung des Mandats durch den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin nach Einlegung des Rechtsmittels hat auf dessen Zulässigkeit keinen Einfluss, weil das Gesetz nur die Unterzeichnung der Beschwerdeschrift durch einen Rechtsanwalt verlangt, nicht hingegen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt während des gesamten Rechtsbeschwerdeverfahrens (BayObLGZ 2002, 304/305). - BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren um …
Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 2Z BR 221/04
Auf Bedenken gegen die Schlüssigkeit eines Antrags muss das Gericht jedoch hinweisen und konkret und unmissverständlich klarmachen, welcher Sachvortrag und welche Beweismittel noch erforderlich gewesen wären (BayObLG WuM 1999, 185).